Neue Prüfungsordnung des DJJV – gültig seit 1. Januar 2016:
Der Vorstand des DJJV hat den von der Satzungs- und Strukturkommission (SaStKom) überarbeiteten und vorgelegten Entwurf der Prüfungsordnung einstimmig gebilligt. Die Prüfungsordnung der vorliegenden Entwurfsfassung ist zum 1. Januar 2016 vorläufig in Kraft gesetzt. Die Mitgliederversammlung des DJJV soll im April 2016 den vorliegenden Entwurf als ordentliche Ordnung des DJJV bestätigen.
Zu den Inhalten.
Der Unterschied zur bisherigen Prüfungsordnung besteht in der komplett überarbeiteten Struktur. Diese sieht nunmehr die Teile A bis C vor. Im Teil A werden die allgemeinen und für alle Sportler im DJJV gültigen Prüfungsbestimmungen geregelt. Teil B enthält die besonderen und sportartspezifischen Regelungen für das Ju-Jutsu, das Jiu-Jitsu und das Brazilian-Jiu-Jitsu. Weitere Sportarten können hier eingepflegt werden. Teil C beinhaltet die Prüfungsprogramme der Sportarten mit weiteren Unterteilungen in Kinder-Jugend, Erwachsene, Senioren und weitere Untergruppen, wie z.B. die Polizei oder Selbstverteidigungs-Kurse.
Viele der Änderungen und Ergänzungen sind in den Teilen A und B, insbesondere für die Prüfungszulassung vorgenommen worden. Die Prüfungsprogramme wurden nicht geändert.
Im Zuge der Qualitätssicherung hat die SaStKom den abschließenden Entwurf mit den Lehr- und Prüfungsreferenten der Landesverbände während der letzten TAT besprochen und inhaltlich abgestimmt. Nicht in allen Punkten bestand dabei Konsens. Einige der Empfehlungen der TAT sind im vorliegenden Beschluss des Vorstandes eingeflossen, andere nicht. Im Ergebnis haben wir eine Prüfungsordnung, die an die Satzung und Ordnungen des DJJV inhaltlich angepasst ist und mit ihrem Aufbau, den Inhalten und den Ergänzungsmöglichkeiten eine kontinuierliche und nachhaltige Arbeit im Prüfungswesen gewährleisten kann. Nachfolgend möchte ich einige der Änderungen und Ergänzungen skizzieren.
Verkürzung der Vorbereitungszeiten durch Lizenzerwerb:
Die Verkürzung der Vorbereitungszeit durch Nachweis einer höheren Lizenz ist jetzt bereits ab dem 1. Kyu möglich. Sie kann bei Erwerb der nächsthöheren Lizenzstufe erneut eingebracht werden, jedoch pro Lizenzstufe nur einmalig. Bisher war die Verkürzung erst ab 1. Dan und insgesamt nur einmal möglich.
Verkürzung der Vorbereitungszeit durch Kursteilnahme:
Die Vorbereitungszeit für den 5. oder 4. Kyu Ju-Jutsu oder Jiu-Jitsu kann jetzt einmalig durch die Teilnahme an einem Kurs im Umfang von 25 LE abgegolten werden. Bisher war dafür ein Umfang von 50 LE vorgesehen.
Lizenzstufe zum 3. Dan:
Für die Prüfung zum 3. Dan wird zukünftig eine Lizenz der Stufe I (Trainer-C) vorausgesetzt. Liegt diese nicht vor, verlängert sich die Vorbereitungszeit um ein Jahr. Bisher war die Lizenzstufe 0 (Lehreinweisung/Sportassistenz) ausreichend.
Mindestalter für Kinderprüfungen Ju-Jutsu:
Das Mindestalter für die Kinderprüfungen unterhalb des 4. Kyu wird um jeweils ein Jahr herabgesetzt. Damit ist das Mindestalter für die Prüfung zum 6.I Kyu jetzt sechs statt bisher sieben Jahre, zum 6.II jetzt sieben Jahre, zum 5. Kyu acht Jahre, zum 5.I neun Jahre und zum 5.II zehn Jahre.
Prüfungsfächer bei Ju-Jutsu-Kinderprüfungen:
In Zwischenprüfungen werden wie bisher die technischen Prüfungsfächer zu einem Prüfungsfach „Techniken“ zusammengefasst. Das Prüfungsfach „Stockabwehr/-anwendung“ gehört zukünftig nicht mehr mit dazu, sondern wird immer in vollem Umfange geprüft; gleichzeitig verringert sich damit die Anzahl der zu zeigenden Techniken (Bodentechniken bis Wurftechniken) zu 3.I auf zwölf.
Neue Graduierung 2.I Ju-Jutsu:
Es wird eine neue Graduierung 2.I mit dem blau-braunen Gürtel für Kinder ab 14 Jahren eingeführt. Sie verläuft analog zu der Zwischenprüfung zum 3.I. Prüflinge muss zwölf Techniken aus dem Technikteil zeigen, dazu alle anderen Prüfungsfächer (anders als zu 3.I auch die Messerabwehr).
Brazilian Jiu-Jitsu:
Die Regelungen für Prüfungen im BJJ einschließlich der Prüfungsprogramme für Kinder und Erwachsene bis einschließlich Purple Belt wurden mit eingearbeitet.
Bundesprüferlizenzen:
Die Berechtigung zur Vergabe von Prüferlizenzen in den Landesverbänden regelt jetzt die Bundesprüferlizenz. Diese kann mit aktiver und erfolgreicher Mitarbeit in der Bundesprüferschulung während der Technischen Arbeitstagung des DJJV zur jeweiligen Stilrichtung erworben werden.
Der vom Vorstand gebilligte Entwurf der Prüfungsordnung ist ab dem 1. Januar 2016 für den DJJV gültig. Die Mitgliederversammlung muss im April 2016 endgültig darüber beschließen. Da in der bisherigen Entwicklung der Prüfungsordnung die Vertreter der Landesverbände, der Jugend, der Stilarten und der Bundesprüfungsreferent rege mitgearbeitet und gegenüber den Landesverbänden und deren Prüfungs- und Lehrreferenten volle Transparenz bestand, kann davon ausgegangen werden, dass es gegenüber dem jetzt in Kraft gesetzten Stand nur noch wenige Änderungen geben wird.
Die neue Prüfungsordnung kann ab sofort hier als PDF heruntergeladen werden.
Für Fragen zur Prüfungsordnung benenne ich den fachlich zuständigen Bundesprüfungsreferent des DJJV, Jens Dykow (pruefung (at) djjv.de) sowie die jeweiligen Referenten der Stilarten, Darja Leik (referentin-bjj (at) djjv.de) und Stefan Boesel (referent-jiu (at) djjv.de).
Für den DJJV
Michael Gust
Koordinator-Breitensport und Leiter der SaStKom
Quelle: Internetauftritt des DJJV (www.djjv.de)